So schützen Sie sich vor Taschendieben

Bild: Während des Weihnachtsmarktes haben Diebe im wahrsten Sinne des Wortes alle Hände voll zu tun. Foto: Polizei

Region. Wenn Anfang Dezember auch die letzten Weihnachtsmärkte ihre Tore öffnen, dann beginnt auch für die kriminelle „Zunft“ der Taschendiebe eine lukrative Jahreszeit. Nicht nur im Bereich der Weihnachtsmärkte treiben dann Taschendiebe ihr Unwesen. Schon während der An- und Abreise zu den unterschiedlichen Weihnachtsmärkten im Ruhrgebiet sind zahlreiche Diebe präsent und warten auf ihre Chance „Beute“ zu machen.

Dabei fühlen sich die „Langfinger“ im dichten Gedränge der Ein-u nd Ausstiege von Zügen pudelwohl. Dort können sie im Schutz anderer Menschen in Taschen und Jacken nach Geldbörsen, Smartphones und Co. suchen.

Die Bundespolizei stellte in der Vergangenheit immer wieder fest, dass Taschendiebe mobil unterwegs sind und von Weihnachtsmarkt zu Weihnachtsmarkt bzw. von Bahnhof zu Bahnhof reisen. Dabei nutzen sie gerade auf der Rhein-Ruhr-Schiene besonders häufig den RE 1. In Zügen richtete sich der Fokus von Dieben immer wieder auf übernächtigte und alkoholisierte Reisende, die vom Diebstahl oftmals gar nichts mitbekommen haben und erst zu Hause einen Diebstahl feststellten. Die Bundespolizei reagiert auf die reisenden Taschendiebe mit einer speziell ausgebildeten Taschendiebstahlseinheit, die nicht vor Stadtgrenzen haltmacht und in Zügen durch das Ruhrgebiet reist, immer auf der Suche nach Tatverdächtigen.

Damit Sie nicht Opfer von Langfingern werden, sagen wir Ihnen, wie Sie sich wirksam zu schützen können:

• Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie benötigen.

• Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Wertgegenstände immer in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung und möglichst dicht am Körper.

• Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper tragen.

• Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder „in die Zange“ genommen werden.

• Damit Ihre Debit Karte (z.B. Giro Card) auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das Sie lediglich eine Unterschrift brauchen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

Samstag, 23. November 2019, 15:00 • Verfasst in Vest

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